In diesem Artikel findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuer-Senkung, die vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gelten soll. Darüber hinaus findest du allgemeine Informationen zum Umgang mit dieser Änderung in unserem Jimdo-Blog:
Mehrwertsteuersenkung 2020 – das müsst ihr über das Corona-Konjunkturpaket wissen
Fragen zum Dolphin Onlineshop
- Wird der MwSt.-Satz in meinem Onlineshop automatisch zum 01.07.2020 geändert?
Antwort: Es ist momentan nicht geplant, dass die Änderung in deinem Onlineshop automatisch erfolgt. Wie du den MwSt.-Satz deines Onlineshops änderst, erfährst du in unserem Hilfeartikel:
Wie passe ich Versand und Steuern in meinem Dolphin Shop an? - Erfolgt die Änderung der Preise automatisch wenn ich den MwSt.-Satz im Shop ändere?
Antwort: Der Preis der Produkte ändert sich mit der Änderung des MwSt.-Satzes nicht automatisch, sondern nur der prozentuale Steueranteil des Gesamtpreises. Falls du die Steuersenkung an deine Kunden weitergeben möchtest, müsstest du die Preise einzelner Produkte manuell anpassen.
Fragen zu meiner Rechnung von Jimdo
- Warum werden auf meiner Rechnung 19 % MwSt. ausgewiesen?
Antwort: Unsere Kunden erhalten nur dann eine Rechnung mit 16 % Mehrwertsteuer, wenn die Vertragsperiode innerhalb dieser Zeit endet. Für die Mehrwertsteuer ist rechtlich das Datum des Vertragsendes entscheidend – ähnlich, wie bei einer Jahreskarte. Liegt der Zeitpunkt des Vertragsendes außerhalb dieser Zeit, gilt für deinen Vertrag daher der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 %. Übrigens: Der (Brutto-)Preis deines Pakets ändert sich dadurch nicht. - Mein Vertrag endet zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020. Für mich gelten also 16 % MwSt. Was bedeutet das für mich?
Antwort: Wir verschicken an alle Kunden, die von der geänderten Mehrwertsteuer betroffen sind, eine Rechnungskorrektur für ihre Unterlagen. Da sich unser Vertrag auf den Bruttopreis bezieht, ändert sich dadurch lediglich formal der kalkulatorische Nettopreis. Daher können wir dir keinen Betrag zurücküberweisen. Das Ausstellen einer neuen Rechnung ist somit nicht notwendig. Du erfüllst mit dem Beifügen der Rechnungskorrektur zu deinen Unterlagen alle formalen Vorschriften für deine Steuererklärung.